National Aviation Reporting Center on
Anomalous Phenomena
"Flugsicherheit verbessern - wissenschaftliche Erkenntnisse fördern"

Einführung

NARCAP-Deutschland e.V. nimmt als nationales Luftfahrt-Meldezentrum für anomale luftraumbezogene Phänomene, bei denen eine Relevanz für die Sicherheit der Luftfahrt im Allgemeinen oder für einzelne im Bereich der Luftfahrt Tätige im Besonderen nicht ausgeschlossen werden kann, vertrauliche Meldungen vorrangig von

  • Piloten,
  • Fluglotsen aus der zivilen und militärischen Flugsicherung,
  • zivilen und militärischen Radar-Fachleuten (ATC-Personal) und von
  • sonstigem Luftfahrtpersonal

entgegen.

Die im Jahr 2011 gegründete deutsche Körperschaft hat zunächst bis 2016 auch die Interessen der US-amerikanischen NARCAP-Gruppe mitvertreten. NARCAP-Deutschland e.V. ist unabhängig und arbeitet im Interesse von Flugsicherheitsangelegenheiten ausschließlich in Deutschland, steht aber in Verbindung mit den auf diesem Gebiet in anderen europäischen Staaten tätigen Institutionen. Die Beachtung von Datenschutzbelangen bei der Fallbearbeitung und Falldokumentation richtet sich allein nach deutschem Recht.

Vorübergehend werden von NARCAP-Deutschland e.V. auch Meldungen aus dem benachbarten deutschsprachigen Ausland entgegengenommen, bis die dort im Aufbau befindlichen NARCAP-Gruppen uneingeschränkt arbeitsfähig sind.

Die Meldungen über flugsicherheitsrelevante Beobachtungen und Zwischenfälle werden mit korrelierenden Daten versehen und so für technische und wissenschaftliche Untersuchungen aufbereitet.
In diese Arbeit sind u.a. Physiker, Ingenieure verschiedener Fachrichtungen, Meteorologen, Radarspezialisten, Piloten aus dem zivilen wie militärischen Bereich sowie Mediziner und Fachleute mit luftfahrtspezifischem beruflichen Hintergrund einbezogen.

NARCAP-Deutschland e.V. arbeitet unentgeltlich und unabhängig, ist weisungsungebunden und sieht sich allein dem Interesse an einer objektiven, auf wissenschaftlicher Arbeitsweise gegründeten Forschungs- und Aufklärungsarbeit zur Deutung bisher ungeklärter Sichtungsfälle und sicherheitsrelevanter Vorkommnisse verpflichtet.

NARCAP-Deutschland e.V. nimmt insoweit auch die Funktion einer freiwilligen Meldestelle gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2003 über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland wahr (Details siehe auch Rechtsgrundlagen).

Mitteilungen über Beobachtungen oder Zwischenfälle können formlos schriftlich über den Postweg oder auch unter Verwendung von Vordrucken erfolgen, die von der NARCAP-Deutschland e.V.-Internetseite heruntergeladen werden können (siehe "Ereignis melden").